Die Regeln

 

§1 Die Würde des Bieres ist unantastbar!
 
§2 Wenn Frauen an der Bierverkostung komplett
  teilnehmen wollen, müssen sie auch alle
  Biersorten mit durchprobieren!
 

§2a

Kurzbesuche sind gestattet.
 

Während der Bierverkostung ist die Anwesenheit von Kindern untersagt, da ausschließlich alkoholische Getränke konsumiert werden.
Nach Beendigung der Bierverkostung sind die Kinder natürlich herzlich willkommen.
 

§3 Gasttrinker und Altmitglieder zahlen 10 Euro + Nebenkosten!
 
   
§4 Das Bier hat ausschließlich durch die Kehle zu laufen!
Das Tragen des Vereins T-Shirt ist Pflicht !
  Bei Zuwiderhandlungen wird ein Obolus in
  Höhe von 1 Euro fällig!
 
§5 Bei anderen Vorkommnissen während der
  Bierverkostung, werden diese individuell geahndet!